Motorradservice und Rollerservice – Reparaturen vom Spezialisten!
In Deutschland gibt es über 4,4 Millionen angemeldete Krafträder. Kein Wunder: Viele Menschen finden ihre Freiheit auf dem Sitz eines Zweirads, ob Motorrad oder Roller. Den Fahrtwind spüren, das gute Wetter genießen und sich durch so manchen Stau schlängeln (auch wenn das streng genommen verboten ist) – nicht ohne Grund besitzen über 15 Millionen Deutsche einen Motorrad-Führerschein. Doch Krafträder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern – wenn es zu einem Unfall kommt, gibt es selten nur einen Blechschaden. Umso wichtiger ist es, Motorräder und Roller regelmäßig warten zu lassen und Defekte sofort zu beseitigen. Wir von A. Kaiser Bosch Car Service haben uns auf Krafträder spezialisiert und bieten mit unserem Motorrad- und Rollerservice Reparaturen und Wartungen aus Meisterhand für alle Kradfahrer in 30880 Laatzen und Umgebung.
Motorradfahren wird immer beliebter: „Die Anzahl der Neuzulassungen von Motorrädern/Krafträdern in Deutschland ist im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr spürbar gestiegen. 2018 wurden rund 158.000 Maschinen neu zugelassen. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 waren es etwa 144.000“, gibt das Statistik-Portal Statista bekannt. Die meisten Krafträder gibt es im Bundesland Bayern, 2018 waren dort 944.258 Motorräder und Roller angemeldet. Das wird nicht zuletzt an den schönen und idyllischen Bergstrecken liegen, die Deutschland vor allem im Süden des Landes zu bieten hat. Sich mit dem Krad schön in die Kurven legen, während man durch bergige Landschaften fährt, ist für viele Motorrad- und Rollerfahrer das schönste Erlebnis überhaupt.
Dabei sollte die Sicherheit immer im Vordergrund stehen – schließlich haben ein Motorrad oder Roller weder Knautschzone noch Airbags. Über Schutzkleidung wie spezielle Motorradjacken mit integrierten Protektoren, gepolsterte Handschuhe und Rückenprotektoren sollten Kraftradfahrer stets verfügen, wenn sie sich auf eine längere und anspruchsvolle Tour begeben. Dass man nicht ohne Helm unterwegs sein sollte und per Gesetz auch gar nicht darf, sollte mittlerweile jeder wissen.
Ihre Sicherheit steht auch für uns von A. Kaiser Bosch Car Service im Vordergrund und so wollen wir mit unserem Motorrad- und Rollerservice dafür sorgen, dass Sie sicher in jeder Kurve liegen. Kommen Sie vorbei und wir überprüfen die wichtigsten Komponenten Ihres Kraftrads. Auch wenn Ihnen bereits etwas komisch vorkommt, kümmern wir uns mit unseren geschulten Mechanikern um Ihr Zweirad. Wie bei einem Auto gibt es auch bei Motorrädern und Rollern diverse Verschleißteile, die mit der Zeit erneuert werden müssen.
A. Kaiser Bosch Car Service ist DER Experte für Motorrad- und Rollerfahrer in 30880 Laatzen und Umgebung!
Diese Krafträder dürfen Sie mit dem Auto-Führerschein fahren
Träumen Sie von mehr Freiheit? Vielleicht wussten Sie noch gar nicht, dass Sie mit Ihrem Auto-Führerschein auch bestimmte Krafträder fahren dürfen. Wir sagen Ihnen im Folgenden, welche das sind.
Wenn Sie den Führerschein der Klasse B besitzen, dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg fahren. Doch wussten Sie, dass bei Autos noch nicht Schluss ist? Mit dem klassischen Auto-Führerschein sind Sie auch berechtigt, bestimmte Krafträder zu fahren. Der Führerschein der Klasse B beinhaltet nämlich auch automatisch die Fahrerlaubnisse der Klassen AM (Krafträder) und L (land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge). Diese Krafträder dürfen Sie mit der Klasse AM fahren:
- Fahrräder mit Motor (E-Bikes oder Fahrräder mit Verbrennungsmotor) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum.
- Zweirädrige Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds, Roller) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4 kW Nennleistung bei elektrischem Antrieb.
- Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren oder maximal 4 kW Nennleistung bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren.
- Gut zu wissen: Quads (vierrädrige Leichtfahrzeuge) dürfen mit dem Führerschein der Klasse B ohne Beschränkung gefahren werden.
Nach Unfall: Motorradhelm richtig abnehmen!
Wenn Motorradfahrer verunfallen, dann häufig mit schweren Folgen. Umso wichtiger ist es, genauestens Bescheid zu wissen, wie man einem Verletzten den Helm richtig abnimmt. Wir erklären es Ihnen.
Wenn Sie einem verunfallten Motorradfahrer zu Hilfe eilen sollten, trägt dieser meist noch einen Helm auf dem Kopf. Es ist wichtig, dass einem bewusstlosen Motorradfahrer der Helm abgenommen wird, weil er nach einem Sturz erbrechen könnte, was eine akute Erstickungsgefahr bedeutet. Sie sollten den Verletzten zuerst an die Schultern fassen, ihn rütteln und laut ansprechen, denn der Helm dämmt Geräusche von außen. Alarmieren Sie Passanten und den Rettungsdienst unter 112. Ist der Motorradfahrer bewusstlos, sollten Sie unbedingt mindestens einen zweiten Helfer auf den Unfall aufmerksam machen, falls Sie das noch nicht getan haben. Dann gehen Sie gemeinsam folgendermaßen vor:
- Für einen Helm gilt meist: Alles, was bunt ist, kann benutzt werden. Damit ist vor allem die Öffnung des Helms unterm Kinn gemeint, deren Verschluss oft knallrot ist.
- Ist der Helm soweit „entriegelt“, dass er noch vom Kopf des Opfers abgenommen werden muss?
- Gut, dann gehen Sie jetzt so vor: Person 1 muss den Nacken des Verunglückten stützen. Person 2 zieht dann langsam den Helm über den Kopf ab.
- Person 1 sollte noch immer den Nacken des Opfers stützen, damit es nicht zu Erstickungen kommen kann.
- Person 1 und 2 sollten den Motorradfahrer nun gemeinsam in die stabile Seitenlage legen.
- Falls der Verunglückte keine Vitalzeichen mehr vorweist, müssen lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Warum sieht das Kennzeichen eines Rollers so „farbig“ aus?
Immer wieder sieht man im Straßenverkehr auch andere Kennzeichen als das normale Auto-Nummernschild, z. B. bei Rollern und Mofas. Denn Kennzeichen können grün, blau oder rot sein und haben unterschiedliche Besonderheiten. Doch was hat es mit den anderen Nummernschildern auf sich, die im Straßenverkehr aufgrund ihrer Farbe besonders auffallen? Wir sagen Ihnen, was es mit den besonderen Kennzeichen-Farben für Roller & Co. auf sich hat.
- Grüne, blaue oder schwarze Schrift: Ein Kennzeichen mit blauer, grüner oder schwarzer Schrift auf weißem Grund in einer vertikalen Ausführung (drei Ziffern, drei Buchstaben) gilt für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds und Motorroller. Hier ändert sich die Schriftfarbe jährlich und die Schrift kann auch grün oder schwarz sein.
- Rotes Nummernschild: Rote Schrift auf weißem Grund sieht man häufiger; hier handelt es sich um das sogenannte Überführungskennzeichen, das von Händlern und Werkstätten an nicht zugelassene Kfz für Probe- und Überführungsfahrten montiert werden kann.
- Grünes Nummernschild: Dieses Kennzeichen gilt für steuerbefreite Kfz, z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge von Schaustellern, und erfordert eine Genehmigung durch das Finanzamt.